Unser Ansatz

Drei Säulen

Unser Ansatz fußt auf drei Säulen, die sich wechselseitig stützen.

Säule 1:
Menschenrechte verständlich & praxisnah

Wir erklären die Menschenrechtsidee in verständlicher Sprache und mit konkretem Praxisbezug – für unterschiedliche Zielgruppen. Damit schaffen wir ein gemeinsames Verständnis für die Kommunikation. Als analytisches Werkzeug verwenden wir „die Menschenrechtsbrille“, die es erlaubt, konkrete Fragestellungen menschenrechtlich einzuordnen. Damit schaffen wir Klarheit über die menschenrechtliche Dimension konkreter Situationen und ermöglichen fundierte Entscheidungen für nächste Schritte.

Wir beantworten wesentliche praxisrelevante Fragen:

  • Wer hat welche menschenrechtlichen Verpflichtungen bzw. Verantwortlichkeiten?
  • Was ist eine Menschenrechtsverletzung?
  • Was ist eine “nachteilige Auswirkung“ eigener Handlungen auf die Menschenrechte?
  • Was sind die Charakteristika von Human Rights Due Diligence?

Säule 2:
Systemisch-interdisziplinäres Denken

Die Umsetzung menschenrechtlicher Standards braucht ein angemessenes Verständnis der Realität, ohne welches oft gut gemeinte Ideen ins Leere laufen. Konkret: Es braucht ein angemessenes Wissen über Organisationen und praktische Fertigkeiten, wie Veränderungsprozesse in der Praxis gestaltet werden können. Wir verfolgen einen systemisch-interdisziplinären Ansatz, wie er in der Organisationsberatung etabliert ist. Das erlaubt uns, die innere Funktionsweise von Organisationen zu verstehen, wirksame Hebel für Veränderung zu identifizieren und gemeinsam mit Kund*innen passgenaue Veränderungsprozesse zu gestalten.

Säule 3:
Fokus auf nachhaltige Veränderung

Unsere Arbeit richtet sich dabei auf konkreten Impact und nachhaltige Veränderung – Wir helfen dabei, organisationale Strukturen, Prozesse und konkrete Tools zu entwickeln, die sicherstellen, dass das Thema Menschenrechte in souveräner, angemessener und nachhaltiger Form integriert wird – anstatt zu einer bürokratischen Übung werden. Die klare Orientierung hilft die nötige Veränderungsenergie freizusetzen.  Dies wird unterstützt durch die systemische Betonung dessen, was schon gut läuft, und der positiven Rolle von Organisationen bei der Umsetzung der Menschenrechte.

Der zugrundeliegende konzeptionelle Rahmen:

Human Rights Based Approach (HRBA)

Unser Ansatz steht nicht im luftleeren Raum. Er schöpft aus einem international etablierten konzeptionellen Rahmen – dem Human Rights Based Approach (HRBA) –, der seit den 1990er Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit gereift ist und heute weit darüber hinauswirkt, in so zentrale Bereiche hinein wie: die Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs), neue Technologien/ Künstliche Intelligenz, die Klimakrise.

1. Der HRBA bringt eine entscheidende Perspektivenverschiebung: 

Menschen sind keine Almosenempfänger*innen, sondern Inhaber*innen von Würde und Rechten (rights-holders). Staatliche Institutionen und Unternehmen sind damit nicht bloß Wohltäter*innen, sondern Träger*innen von Pflichten und/oder konkreter Verantwortlichkeiten (duty-bearers). Dieser Paradigmenwechsel ist der Kern des HRBA: weg von der Logik der Wohltätigkeit, hin zur Logik von Rechte-Pflichten-Beziehungen auf Augenhöhe. Damit wird die Würde transformativ.

2. Menschenrechte sind der Weg und das Ziel von gesellschaftlicher Entwicklung:

Sie geben die Vision vor („alle Menschenrechte für alle“) und stellen zugleich den Rahmen und die Regeln für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Prozesse dar, die elementaren Verkehrsregeln. Um diese Ideale zu verwirklichen, braucht es einen strategischen Ansatz, um die menschenrechtlichen Kompetenzen sowohl von Rechtsinhaber*innen als auch von Pflichtenträger*innen aufzubauen und zu fördern.

3. Fünf operative Prinzipien geben dem HRBA seine konkrete Gestalt:

Partizipation, Rechenschaftspflicht, Nicht-Diskriminierung, Empowerment und die Anbindung an internationale Menschenrechtsstandards. Diese Prinzipien sind kein abstraktes Konstrukt, sondern erprobte Wegweiser und Werkzeuge, um menschenrechtliche Veränderungsprozesse zu steuern, dabei strukturelle Ungleichheiten sichtbar zu machen und zu verändern.

4. Der HRBA ist an der Schnittstelle zweier Logiken angesiedelt:

Einerseits die rechtliche Logik der Menschenrechte, andererseits die sozial- und wirtschaftswissenschaftlich geprägte Entwicklungslogik. Der interdisziplinäre Dialog ist eine zentrale und sehr konkrete Herausforderung für die Umsetzung des HRBA in der Praxis. Er erfordert geistige Offenheit gegenüber anderen Ansätzen, aber auch die Fertigkeiten, (die eigenen) Komplexitäten zu reduzieren, eine einfache Sprache zu entwickeln und sich auf andere Sprachen einzulassen.

Unser Drei-Säulen-Ansatz versteht sich als ein Beitrag zur konkreten Anwendung des HRBA. Wir konzentrieren uns dabei primär auf die Kompetenzentwicklung von Träger*innen von Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten.